AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EPPLER TATTOO
Inhaber: Bernd Eppler
ZULETZT AKTUALISIERT AM 06.11.2022

§1 GELTUNGSBEREICH

Für alle Leistungen an Kunden (§ 13 BGB), die von Bernd Eppler im Tattoostudio „EPPLER TATTOO“ angeboten werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.

§2 VERTRAGSPARTNER

EPPLER TATTOO
Inhaber: Bernd Eppler
Am Heidkopf 7
66957 Ruppertsweiler

§3 VERTRAGSABSCHLUSS

Der Kunde wird bei einem Vorgespräch zu seiner Tattoo-Vorstellung beraten. Kommt es zwischen Bernd Eppler und dem Kunden zur Festlegung eines Tattootermins, muss der Kunde eine Terminkaution in bar leisten, dessen Höhe von Bernd Eppler festgelegt wird. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die festgelegte Terminkaution in voller Höhe entrichtet.

§4 GEGENSTAND

Die im Vorgespräch besprochenen Inhalte sind Gegenstand des Vertrags. Bei Bedarf fertigt Bernd Eppler für den Kunden einen individuellen Tattooentwurf an, basierend auf den im Vorgespräch definierten Inhalten. Diese Entwürfe sind dauerhaft, d.h. auch nach Fertigstellung der Tätowierung, geistiges Eigentum von Bernd Eppler.
Kommt es nach Anfertigung und Abnahme des Entwurfs zu einem nachträglichen
Änderungswunsch des Motivs durch den Kunden, kann der Vertrag von Bernd Eppler ohne weitere Begründung gekündigt werden.
Bernd Eppler führt die Tätowierung, sofern alle dafür geltenden Bedingungen erfüllt sind, am Kunden aus.

§5 BEDINGUNGEN

Der Kunde muss nachweislich (Personalausweis) mindestens 18 Jahre alt sein. Es werden keine Ausnahmefälle akzeptiert. Kundinnen in der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit werden nicht tätowiert. Der Kunde ist dazu verpflichtet, gegenüber Bernd Eppler, Angaben zum Gesundheitszustand und eventuell zurückliegenden Vorerkrankungen/Operationen zu machen, insbesondere Angaben zu ansteckenden Krankheiten, Allergien und Medikamenten. Diese Angaben werden am ersten Tattootermin erfasst und dokumentiert. Sofern die Fertigstellung einer Tätowierung
mehrere Termine umfasst, muss der Kunde jegliche Änderungen am Gesundheitszustand (nach Auftragserteilung) unaufgefordert an Bernd Eppler weitergeben. Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen oder verschweigen, behält sich Bernd Eppler das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Kunden vorzugehen.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, an dem vereinbarten Tattootermin, in einer gesunden
körperlichen Verfassung, d.h. ausgeschlafen, gesättigt, nicht dehydriert und ohne körperliche Beschwerden, zu erscheinen. Bernd Eppler ist dazu berechtigt, den Termin abzulehnen, wenn der Kunde dies nicht einhält. Außerdem kann Bernd Eppler eine geleistete Terminkaution in vollem Umfang einbehalten.

Der Kunde verpflichtet sich, die von Bernd Eppler kommunizierten und ausgehändigten Pflegehinweise zu befolgen. Die durch Missachtung entstehenden Mängel an der Tätowierung, können Bernd Eppler nicht zur Last gelegt werden. Bei Missachtung der Pflegehinweise kann der Kunde weder die anfallenden Kosten für das Nacharbeiten von Bernd Eppler einfordern, noch Schadenersatzansprüche gegenüber Bernd Eppler geltend machen.

Bernd Eppler behält sich das Recht vor, Kunden unbegründet abzulehnen.

§6 TERMINE

Der Kunde hat das Recht, einen Festgelegten Termin abzusagen.
Bernd Eppler behält sich das Recht vor, eine geleistete Terminkaution im vollen Umfang einzubehalten,

– wenn der Kunde nicht mindestens 48 Stunden vor dem anstehenden Termin absagt,
– wenn der Kunde nicht pünktlich erscheint,
– wenn der Kunde die Bedingungen in §5 nicht einhält, z.B. ohne ungültige Ausweispapiere oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen erscheint.

§7 BEZAHLUNG

Die Zahlung erfolgt in bar, falls keine andere Vereinbarung getroffen wird. Eine geleistete Terminkaution wird dem Kunden am letzten Tattootermin ausgehändigt, falls zur Fertigstellung des Tattoo’s mehrere Termine notwendig sind.

§8 NACHBEHANDLUNG

Bernd Eppler entscheidet über die Notwendigkeit und den Umfang des Nachstechens. Bernd Eppler behält sich das Recht vor, die Kosten für das Nachstechen nicht zu übernehmen,

– wenn sich der Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Fertigstellung des Tattoo’s für einen Termin zur Nachkontrolle angemeldet hat,
– wenn der Kunde die ausgehändigten Pflegehinweise nicht befolgt hat,
– wenn nach Fertigstellung des Tattoo’s eine Verletzung der Haut entstanden ist (z.B.
Abschürfung, Verbrennung).

§9 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Nach §223, §223a, §224 StGB erfüllen Tätowierungen den Tatbestand der Körperverletzung. Mit §3 dieser AGB (Vertragsabschluss) willigt der Kunde dem Tatbestand der Körperverletzung §226a StGB ein, wodurch der Kunde die alleinige Verantwortung übernimmt. Bernd Eppler übernimmt keine Haftung für eventuell auftretende Folgeschäden, insbesondere bei Missachtung der von Bernd Eppler ausgehändigten Pflegehinweise. Eine Tätowierung ist ein Unikat und kann von jeweiligen Vorlagen abweichen. Dies gilt besonders bei Überstechungen (Cover-Ups). Bernd Eppler ist hierfür nicht belangbar.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.